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   VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202   

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VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202 (https://dejure.org/2014,110733)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202 (https://dejure.org/2014,110733)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - RO 9 K 14.50202 (https://dejure.org/2014,110733)
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  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Damit kann die sechsmonatige Überstel­ lungsfrist also entweder an die Übernahmeerklärung des zuständigen Mitgliedstaates an­ knüpfen oder alternativ an die gerichtliche Entscheidung über einen Rechtsbehelf bzw. ei­ ne Überprüfung, wenn damit eine aufschiebende Wirkung verbunden ist (vgl. auch EuGH, U.v. 29.1.2009 - C-19/08 - juris Rn. 37 ff. einerseits und Rn. 42 ff. andererseits).

    Den Mitgliedstaaten soll vielmehr auch in diesen Fällen in vollem Umfang eine Sechsmonatsfrist zur Regelung der technischen Probleme bei der Bewerkstelligung der Überstellung zur Verfügung stehen, so dass die Frist für die Durchführung der Überstellung erst zu laufen beginnt, wenn grundsätzlich vereinbart und sichergestellt ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird, und wenn lediglich noch deren Modalitäten zu regein bleiben (vgl. EuGH, U.v. 29.1.2009 - C-19/08 -juris Rn. 44 f. bereits zur früheren Rechtslage).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Der Gerichtshof hat seine Überlegungen dahin­ gehend zusammengefasst, dass es den Mitgliedstaaten einschließlich der nationalen Ge­ richte obliegt, einen Asylbewerber nicht an den "zuständigen Mitgliedstaat" im Sinne der Dublin-Regelungen zu überstellen, wenn ihnen nicht unbekannt sein kann, dass die sys­ temischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annah­ me darstellen, dass der Kläger tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder er­ niedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (EuGH a.a.O. Rn. 106 und LS 2, ebenso U.v. 14.11.2013 - Rs. C-4/11 Rn. 30).

    Die Unmöglichkeit der Überstellung eines Asylbewerbers an einen bestimmten Staat hindert daher nur die Überstellung dort­ hin; sie begründet kein subjektives Recht auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts gegen­ über dem ersuchenden Mitgliedstaat (vgl. EuGH, U.v. 14.11.2013 - C-4/11).

  • VG Saarlouis, 24.06.2013 - 6 L 839/13

    Abschiebungsanordnung nach Polen

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Wie auch bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 24. Juni 2013 (Az. 6 L 839/13 -juris-Rn. 4f) aufgezeigt hat, ist auch die Möglichkeit, mit der Welt außerhalb des jeweiligen Zentrums in Kontakt zu treten, sichergestellt.

    Nach allem mag es zwar in Einzelfällen zu Problemen kommen, ins­ gesamt erhalten Ausländer nach der Erkenntnislage aber grundsätzlich in allen Zentren medizinische Hilfe, wobei der Zugang in den Zentren unterschiedlich gewährleistet ist (vgl. hierzu und zum Ganzen auch VG Schleswig, B.v. 27.8.2013 - 1 B 43/13 und VG Saar­ land, B.v. 24.6.2013 - 6 L 839/13 - jeweils juris und jeweils m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 14.11.2013 - 3 B 6286/13

    Prüfung der rechlichen Zulässigkeit der Abschiebung in den Drittstaat bzw.

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    An­ haltspunkte dafür, dass den Klägern im Falle einer Rückführung nach Polen dort asylverfahrensrechtiich ungeprüft eine Kettenabschiebung in ihren Heimatstaat droht, sind im Üb­ rigen nicht ersichtlich (vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 14.11.2013-3 B 6286/13-juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2014 - 13 A 1347/14

    Zulässigkeit einer Abschiebung während der Dauer des gerichtlichen Eilverfahrens

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Bereits dem Vollzugsverbot des § 34a Abs. 2 Satz 2 AsylVfG, das kraft Gesetz durch einen nach § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG fristgerecht gestellten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsanordnung ausgelöst wird, ist damit eine aufschiebende Wirkung im Sinne des Satzes 2 des Art. 27 Abs. 3 Buchst, c Dublin-lll-VO in Verbindung mit Art. 29 Abs. 1 Unterabsatz 1 Dublin-lll-VO beizumessen, wie auch das Verwaltungsgericht Frank­ furt (Oder) mit eingehender Begründung mit Blick auf die unionsrechtlichen Maßstäbe ei­ ner systematischen und teleologischen Auslegung unter Berücksichtigung auch der Textfassungen in anderen europäischen Amtssprachen aufgezeigt hat (vgl. VG Frankfurt (Oder) - B.v. 19.9.2014 - 6 L 586/14.A - juris Rn. 8 ff, 28 ff.; diese Auslegungsaspekte kamen in den von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidungen des OVG NRW - B.v. 8.9.2014 - 13 A 1347/14.A und des VG Karlsruhe - B.v. 15.4.2014 - A 1 K 25/14 demgegenüber nicht hinreichend zum Tragen).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Schließlich hat er für den Fall, dass der zuständige Mitgliedstaat der Aufnahme zustimmt, entschieden, dass der Asylbewerber mit dem in Art. 19 Abs. 2 Dublin-Ii-Verordnung (dem nunmehr Art. 27 Dublin-lll-VO entspricht) vorgesehenen Rechtsbehelf gegen die Überstellung nur mit dem oben genannten Einwand systemischer Mängel des Asyl Verfahrens und der Auf­ nahmebedingungen für Asylbewerber entgegentreten kann (EuGH, U.v. 10.12.2013 - Rs. C-394/12 Rn. 60).
  • VG Schleswig, 27.08.2013 - 1 B 43/13

    Rücküberstellung nach Polen

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Nach allem mag es zwar in Einzelfällen zu Problemen kommen, ins­ gesamt erhalten Ausländer nach der Erkenntnislage aber grundsätzlich in allen Zentren medizinische Hilfe, wobei der Zugang in den Zentren unterschiedlich gewährleistet ist (vgl. hierzu und zum Ganzen auch VG Schleswig, B.v. 27.8.2013 - 1 B 43/13 und VG Saar­ land, B.v. 24.6.2013 - 6 L 839/13 - jeweils juris und jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt nunmehr auch Art. 3 Abs. 2 Dublin-Ill-Verordnung zugrunde (vgl. auch BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14, B.v. 6.6.2014-10 B 35/14).
  • VG Regensburg, 13.12.2013 - RO 9 S 13.30618

    Zum Lauf der Überstellungsfrist in Dublin-II-Verfahren bei fristgemäßem Antrag

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Das erkennende Gericht geht vielmehr weiterhin davon aus, dass der Lauf der sechsmonati­ gen Überstellungsfrist (vgl. Art. 20 Abs. 2 Dublin-ll-VO bzw. nunmehr Art. 29 Abs. 2 Dub­ lin-lll-VO) im Fall eines rechtzeitig gestellten Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG durch eine (ablehnende) gerichtliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes neu in Gang gesetzt wird (vgl. auch VG Regensburg, B.v. 3.9.2014 - RN 8 S 14.50186 und B.v. 13.12.2013 - RO 9 S 13.30618 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 11.12.2014 - RO 9 K 14.50202
    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt nunmehr auch Art. 3 Abs. 2 Dublin-Ill-Verordnung zugrunde (vgl. auch BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6/14, B.v. 6.6.2014-10 B 35/14).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2014 - 6 L 586/14

    Asylrecht - Eilverfahren

  • VG Karlsruhe, 15.04.2014 - A 1 K 25/14

    Abschiebunganordnung nach Polen; Anwendbarkeit der Dublin III-Verordnung; Ablauf

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

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